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RG, 30.01.1925 - VI. 301/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Genügt bei der Gesamtvertretung schon das Verschulden eines der Vertreter, um eine Haftung der vertretenen juristischen Person aus vertraglichem Verschulden zu begründen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschulden eines von mehreren Vertretern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 110, 145
Wird zitiert von ...
- BFH, 03.07.1986 - IV R 133/84
Informationspflichten des Steuerpflichtigen über das Wesen einer Ausschlußfrist …
Denn es ist allgemein anerkannt, daß Willensmängel, Kenntnis und Kennenmüssen von Tatsachen sowie ein etwaiges Verschulden auch nur eines Gesamtvertreters dem Vertretenen zuzurechnen sind (siehe Urteile des Reichsgerichts vom 19. Februar 1912, Rep. VI 291/11, RGZ 78, 347, 354; vom 30. Januar 1925 VI 301/24, RGZ 110, 145; des Bundesgerichtshofs vom 3. März 1956 IV ZR 314/55, BGHZ 20, 149;… Würdinger, a.a.O., § 48 Anm. 15;… Baumbach/Duden, a.a.O. § 48 Anm. 2 A;… Schlegelberger, Handelsgesetzbuch, 5. Aufl., § 48 Anm. 29).